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OLG Karlsruhe, 16.03.1983 - 2 WF 20/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1605; ZPO §§ 253, 888
Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Notwendigkeit einer konkreten Fassung des Auskunftserteilungsurteils; Ausschluß der Zwangsvollstreckung bei nicht konkreter Fassung dieser Entscheidung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 631
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81
Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.1983 - 2 WF 20/83
In einem Urteil vom 26. Januar 1983 (FamRZ 1983, 454 = EzFamR BGB § 1605 Nr. 2 = BGHF 3, 833) hat der Bundesgerichtshof dafürgehalten, daß Belege, die der Auskunftspflichtige vorlegen soll, in dem Klageantrag bezeichnet werden müssen.
- OLG München, 27.05.1992 - 12 WF 707/92
Selbständiger; Erstreckung der Auskunftspflicht ; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …
Bei einem Titel auf Auskunft und Vorlage von Belegen erfordert dies eine ausreichende Konkretisierung, für welchen Zeitraum die begehrte Leistung verlangt wird und welche Belege vorzulegen sind (OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 631). - BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 5/89
Auskunft über seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse - Bewertung …
Wie sich aus dem Urteil des Senats vom 26. Januar 1983 (IVb ZR 355/81 - FamRZ 1983, 455) ergibt, ist die Vollstreckungsfähigkeit weiter insoweit in Frage gestellt, als der Bezeichnung "Unterlagen für die Bewertung der einzelnen Positionen" die notwendige Bestimmtheit fehlt (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 631). - LG Osnabrück, 11.07.1984 - 1 S 251/84
Ermittlung des angemessenen Unterhalts für ein minderjährigen Kindes durch …
Ein zulässiges Auskunftsbegehren setzt die Festlegung voraus, für welchen Zeitraum Auskunft zu erteilen und zu welchem Zeitpunkt eine Vermögensaufstellung vorzulegen ist (vgl. BGH, FamRZ 1983, 454; OLG Karlsruhe, FamRZ 1983, 631).